Durch die Anwendung von §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können Elektrofahrzeugbesitzer jährlich bis zu 160 Euro pro Ladepunkt einsparen. Die Vorschrift, die bereits in verschiedenen Förderprogrammen verankert ist und nun auch für neu installierte Ladepunkte gilt, verlangt, dass private Wallboxen mit einer Leistung über 4,2 kW und einem Niederspannungsanschluss steuerbar sein müssen.
Selbst Personen, die bereits eine Lademöglichkeit besitzen, können von §14a des EnWG profitieren, indem sie ihr Elektroauto netzdienlich laden. Dies bedeutet, dass die Leistungsaufnahme der Wallbox während Spitzenzeiten vorübergehend auf 4,2 kW begrenzt wird, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten und teure Netzausbauten zu vermeiden.
Eine eigene Netzverbindung und Steuerbarkeit sind grundlegende Voraussetzungen
Um von dieser Regelung zu profitieren, müssen Wallboxen eine eigene Netzverbindung haben und steuerbar sein. Netzbetreiber können zusätzliche Anforderungen festlegen. Im Gegenzug können Elektroautofahrer innovative Ladekonzepte nutzen und erhebliche Kosteneinsparungen realisieren, etwa durch die Möglichkeit, das Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Ein eigener Netzanschluss ermöglicht zudem die Nutzung spezieller Autostromtarife, was im Durchschnitt zu einer Einsparung von 160 Euro pro Jahr führen kann.