28 Dez., 23

Die finanzielle Unterstützung für Wallboxen im Zusammenhang mit Solaranlagen und Speichern ist derzeit aufgebraucht, und es ist ungewiss, ob die KfW im Jahr 2024 erneut Fördermittel bereitstellen wird. Allerdings bieten einige Bundesländer und Kommunen eigene Zuschüsse an.

Die KfW hat ursprünglich für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für den Erwerb von Wallboxen, Solaranlagen und -speichern vorgesehen. Aufgrund der Haushaltskrise besteht jedoch Unsicherheit darüber, ob diese Mittel tatsächlich ausgezahlt werden. Alternativ gewähren einige Bundesländer und Kommunen ihre eigenen Fördermittel.

Rückblick: Förderungen 2023

Im Jahr 2023 wurde vom Bund eine Förderung für Wallboxen für Eigenheimbesitzer von Elektroautos eingeführt, wofür das Verkehrsministerium etwa 300 Millionen Euro bereitstellte. Für das Jahr 2024 waren zusätzliche 200 Millionen Euro vorgesehen. Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen mit eigenem Wohnhaus, die finanzielle Unterstützung erhalten sollen, wenn sie eine Ladestation für Elektroautos in Verbindung mit einer Solaranlage und einem Speicher installieren.

Die Mittel für das Jahr 2023 wurden schnell aufgebraucht. Obwohl das Verkehrsministerium ursprünglich ankündigte, das Förderprogramm im Jahr 2024 fortzusetzen und die KfW entsprechende Informationen bereitstellen sollte, gibt es mittlerweile Zweifel. Der Grund dafür liegt in einem Urteil des Verfassungsgerichts, das der Regierung für 2024 ein Budgetdefizit von 60 Milliarden Euro beschert. Dies zwang die Bundesregierung zu erheblichen Kürzungen, was die Fortführung des Förderprogramms in Frage stellt.

Förderprogramm bei der KfW

Wenn das staatliche Förderprogramm für Wallboxen im Jahr 2024 in seiner ursprünglich geplanten Form vorliegt, haben Personen die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss zu beantragen, sofern sie die drei Komponenten (Wallbox, Solaranlage, Speicher) neu erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bestellungen getätigt sein dürfen. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein oder die Bestellung eines rein elektrischen Autos für den persönlichen Gebrauch. Bei Leasing muss der Vertrag mindestens zwölf Monate Laufzeit haben. Es gibt auch finanzielle Unterstützung für die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage um mindestens fünf Kilowattpeak.

Die Antragstellung erfolgt online bei der KfW-Bank im Bereich „Solarstrom für Elektroautos“ und sollte vor dem Abschluss von Verträgen für das Vorhaben erfolgen. Das Förderpaket beinhaltet leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie feste Pauschalbeträge für die Ladestation. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Innovationsbonus für bidirektionales Laden, was die Rückspeisung von Strom aus dem Auto in den Haushalt bedeutet. Insgesamt können bis zu 10.200 Euro für die Kombination der drei Komponenten gewährt werden.

Für den Kauf und die Installation der einzelnen Komponenten werden folgende Fördermittel bereitgestellt:

  1. Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 Kilowatt:
  1. Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp):

  1. Solarstromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh):

 

Bei der Berechnung der Gesamtkosten können nicht nur die Ausgaben für die Geräte selbst, sondern auch die Kosten für erforderliche Dienstleistungen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise der Einbau und Anschluss der gesamten Anlage am eigenen Wohngebäude, einschließlich sämtlicher Installationsarbeiten, sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung des Gesamtsystems. Die Installation muss von spezialisierten Fachunternehmen durchgeführt werden.

Ab März 2024 sind Privathaushalte, die im Jahr 2023 gefördert wurden, verpflichtet, nachzuweisen, dass sie ihre Vorhaben gemäß den Anforderungen der KfW umgesetzt haben. Dazu müssen Belege zum Kauf, Einbau und Anschluss der Komponenten im Kundenportal der Bank hochgeladen werden. Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung. Das geförderte Gesamtsystem muss nach der Inbetriebnahme für mindestens sechs Jahre genutzt werden.

Gemäß den Förderrichtlinien der KfW ist der Investitionszuschuss nicht verfügbar für: